Bitte beachten Sie: 3 G-Regeln in unseren Einrichtungen
veröffentlicht am 24.11.2021
Liebe Klienten, liebe Besucher und Teilnehmer von Fortbildungen,
zur Eindämmung der Coronapandemie, Ihrem und unserem Schutz gilt ab heute in unseren Einrichtungen die 3 G-Regel – sowohl für uns als Mitarbeitende als auch für Sie als Besucher. Was bedeutet das konkret?
- Alle Besucher und Klienten müssen ab sofort einen Impf- oder Genesenen-Nachweis beim Betreten der Einrichtung zeigen.
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat die Möglichkeit, über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, die Einrichtungen zu betreten.
- Sollten Klienten die Einhaltung der 3 G’s nicht wünschen, können Sie sich gerne telefonisch oder per Videokonferenz beraten lassen und Hilfe in Anspruch nehmen.
- Überprüft werden die 3 G’s entweder zentral am Eingang. Sollte dieser nicht besetzt sein, erfolgt die Prüfung durch den jeweiligen Terminpartner.
Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, am Eingang die Hände zu desinfizieren, eine Maske (FFP2- oder medizinische Maske) zu tragen und – wenn möglich – die Fieber-Messstation zu nutzen.