Offene Sprechstunde Alkohol/ Medikamente
Die offenen Sprechstunden finden immer dienstags von 16 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr statt. In diesen Zeiten können Sie sich gerne kostenlos von unseren Fachkräften beraten lassen.
Bitte beachten Sie:
Um die Anzahl der Menschen in unseren Wartezimmern zu minimieren, haben wir die Organisation unserer offenen Sprechzeiten wie folgt verändert:
dienstags, 16 – 18 Uhr: nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
donnerstags, 10 – 12 Uhr: mit und ohne vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die offenen Sprechstunden können sowohl von Betroffenen als auch von Angehörigen und Bezugspersonen besucht werden. Jedes Gespräch findet unter Einhaltung der Schweigepflicht statt. Wir hören zu, reflektieren mit Ihnen gemeinsam, stellen Angebote vor und erarbeiten Wege, wie wir Sie im Umgang mit der Suchterkrankung unterstützen können.
Das sagen andere
„Meine Einstellung zu meiner Vergangenheit hat sich geändert. Ich habe eine Toleranz mir selbst gegenüber entwickelt und kann somit auch toleranter meinen Mitmenschen gegenüber sein.“ 50-jähriger Alkoholiker, seit 2 Jahren trocken
„Meine große Erkenntnis im Laufe der Jahre: Zufriedenheit bekomme ich nicht geschenkt, sondern ich muss sie mir jeden Tag neu erarbeiten und nur ich kann etwas dafür tun, dass ich zufrieden bin.“ 56-jähriger Alkoholiker, seit 1 1/2 Jahren trocken
„Die Therapie hört nie auf, sondern ist ein langer Prozess, den ich gerne mit der Gruppe gemeinsam erlebe. Teilhabe an der Gruppe heißt auch mit anderen etwas zu teilen, sei es positive oder negative Erfahrungen.
Fragen und Antworten
Kostet der Besuch Ihrer Sprechstunde etwas?
Nein, der Besuch unserer Sprechstunde ist für Sie kostenlos.
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Für ein erstes Gespräch besuchen Sie am besten unsere offene Sprechstunde, in der Sie keinen Termin vereinbaren müssen. Dort werden Sie von einer Fachkraft beraten, die mit Ihnen die weiteren Schritte gemeinsam bespricht.
Muss ich abstinent sein, um die offene Sprechstunde zu besuchen?
Um ein Beratungsgespräch in unserer offenen Sprechstunde wahrnehmen zu können, müssen Sie nicht abstinent sein. Allerdings ist es sinnvoll, nicht so viel konsumiert zu haben, dass ein Gespräch nicht möglich ist.
Haben Ihre Mitarbeiter Schweigepflicht?
Alle Mitarbeiter in unserer Beratungsstelle haben Schweigepflicht und dürfen sich ohne Ihr Einverständnis nicht gegenüber Dritten äußern. Als Ausnahme gilt eine Situation, in der Sie selbst- oder fremdgefährdend sind.
Darf ich mich auch als Angehörige an Sie wenden?
Ja, auch als Angehörige dürfen Sie sich gern an uns wenden und auch für Sie ist unser Beratungsangebot kostenlos. Am besten kommen Sie in eine unserer offenen Sprechstunden. Wir beraten Sie gerne.