Therapievermittlung Online-Sexsucht/Pornosucht
Wir schreiben Ihnen keinen Behandlungsweg vor, beraten Sie jedoch gerne bei Ihren Fragen und wägen gemeinsam die jeweiligen Vor- und Nachteile der Therapiemöglichkeiten ab.
Eine stationäre Suchtrehabilitation wird meist in Anspruch genommen, wenn man seine Abstinenz des Suchtverhaltens nicht selbst aufrechthalten kann. Aber auch wenn die Belastung im Alltag durch Berufstätigkeit, Familie oder Alltag so hoch ist, dass eine Auseinandersetzung mit der eigenen Gesundung immer wieder gestört wird. Vielen hilft der Abstand zur gewohnten sozialen Umgebung und nutzen die „Rundum“-Fürsorge für den eigenen Entwicklungsprozess.
Entscheiden Sie sich für eine Rehabilitation, erstellen wir z.B. gemeinsam mit Ihnen einen Sozialbericht und prüfen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. So unterstützen und begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das komplexe Antragsverfahren, damit Sie Ihr Ziel zu einem konsumfreien Leben erreichen.
Das sagen andere
„Je regelmäßiger ich mir Pornos anschaute, desto mehr ließ meine Erektionsfähigkeit nach. Um eine Erregung zu bekommen, schaute ich mir noch mehr Pornos an – ein Teufelskreis. Die Entscheidung zu einer stationären Rehabilitation verhalf mir aus dem Teufelskreislauf auszubrechen und wieder einen gesunden Kontakt zu meinem Körper und zu meiner Sexualität zu finden.“ Pornokonsument, 22 Jahre
„Während der Vermittlung setzte ich mich intensiv mit meinem Konsumverlauf auseinander, entwickelte eigene Ziele und wurde bei der Antragstellung unterstützt. Das hat mir sehr bei der Vorbereitung auf die Behandlung geholfen.“ Online-Sexsüchtiger, 39 Jahre
Fragen und Antworten
Kostet der Besuch Ihrer Sprechstunde etwas?
Nein, der Besuch unserer Sprechstunde ist für Sie kostenlos.
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Für ein erstes Gespräch besuchen Sie am besten unsere offene Sprechstunde. Wir empfehlen Ihnen vorher Kontakt zu uns aufzunehmen, damit Sie innerhalb der Sprechstundenzeit einen Termin erhalten und längere Wartezeiten für Sie ausbleiben.
In der Offenen Sprechstunde werden Sie von einer Fachkraft beraten, die mit Ihnen die weiteren Schritte gemeinsam bespricht.
Haben Ihre Mitarbeitenden Schweigepflicht?
Alle Mitarbeitenden in unserer Beratungsstelle haben Schweigepflicht und dürfen sich ohne Ihr Einverständnis nicht gegenüber Dritten äußern. Als Ausnahme gilt eine Situation, in der Sie selbst- oder fremdgefährdend sind.
Darf ich mich auch als Angehörige an Sie wenden?
Ja, auch als Angehörige dürfen Sie sich gern an uns wenden. Auch für Sie ist unser Beratungsangebot kostenlos. Am besten kommen Sie in eine unserer offenen Sprechstunden. Wir beraten Sie gerne.
Werden alle Störungen der Sexualität behandelt?
Unsere Angebote richten sich an die Menschen, welche die digitalen Medien im Bereich Erotik und Sex im Überkonsum nutzen. Störungen der Sexualpräferenz (z.B. sexuelle Neigungen, die deutlich von der Norm abweichen, Exhibitionismus) können wir leider nicht behandeln und benötigten eine psychotherapeutische Behandlung.