Nachsorge Illegale Drogen
Im Anschluss an eine stationäre Therapie ist eine anschließende Nachsorge hilfreich. Denn Statistiken zeigen, dass das Rückfallrisiko im ersten Jahr am höchsten ist. Durch die Nachsorge werden Abstinenz und Therapieerfolge der stationären Behandlung gefestigt und die neu erlernten Verhaltensweisen im Alltag umgesetzt. Auch wenn Sie sich in der stationären Maßnahme viel vorgenommen haben, ist die Umsetzung zurück im alten Umfeld manchmal nicht leicht. Die Nachsorge hilft Ihnen dabei, achtsam weiter an den eigenen wichtigen Themen und Zielen zu arbeiten.
Ziele
Zu den Zielen der Nachsorge gehören die Sicherung der Abstinenz und die berufliche Wiedereingliederung. Daneben vereinbaren wir individuelle Ziele mit Ihnen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Unterstützung in Belastungssituationen
- Unterstützung bei psychischen Beeinträchtigungen
- Hilfe bei der Emotionsregulierung
- Klärung der Beziehung zum Partner/zur Partnerin und/oder der Herkunftsfamilie
- Stärkung der Rolle als Elternteil, der Erziehungskompetenz
- Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
- Anbindung an Selbsthilfegruppen
Inhalt
Eine Sucht-Nachsorge wird im Normalfall bereits durch die Fachklinik beim Leistungsträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) beantragt, damit sie gleich im Anschluss an die stationäre Behandlung stattfinden kann, höchstens jedoch innerhalb der nächsten drei Monate. Eine Bewilligung beinhaltet bis zu 20 Nachsorgeeinheiten plus zwei Angehörigengespräche in 26 Wochen. In Einzelfällen kann diese Leistung einmal verlängert werden, sodass die Nachsorge dann über ein Jahr läuft.
Die Nachsorge findet im Rahmen von Gruppentreffen statt. Neben Gesprächen kommen kreative Medien, Rollenspiele, Arbeitsblätter etc. zum Einsatz, um die Auseinandersetzung mit den Themen zu fördern.
Unsere fortlaufenden Nachsorgegruppen, in der Sie jederzeit einsteigen können, finden spätnachmittags statt, damit diese Maßnahme mit Berufstätigkeit bzw. einem beruflichen Wiedereinstieg zu vereinbaren ist.
Das sagen andere
„Die wöchentliche Nachsorgegruppe half mir nach der stationären Therapie sehr. Hier konnte ich mich mit anderen austauschen und über aktuell auftauchende Probleme reden.“ 35-jähriger Crackkonsument
„Es ist nicht so leicht, dass in der stationären Therapie Gelernte nach Ende der Therapie im normalen Alltag auch umzusetzen, sich dann selbst eine Struktur zu geben und vor allem Rückfälle zu vermeiden. Hierbei hilft mir die Nachsorgegruppe sehr.“ 29-jähriger Amphetamin- und Cannabiskonsument
Fragen und Antworten
Was ist eine Nachsorge und wie kann ich sie beantragen?
Eine ambulante Nachsorgeleistung wird bereits während einer vorangehenden stationären Rehabilitation aus der Klinik bei dem für Sie zuständigen Kostenträger beantragt. Sprechen Sie mit Ihren Therapeutinnen und Therapeuten in der stationären Therapie.
Wann muss ich die Nachsorge beantragen?
Um die Nachsorgebehandlung fristgerecht zu beantragen, gibt es je nach Klinik verschiedene Wege. Am besten Sie sprechen mit dem Sozialdienst der Klinik oder Ihrem Bezugstherapeuten. Wichtig ist, dass die Nachsorgebehandlung bei der Wunscheinrichtung vor der Entlassung aus der Klinik beantragt worden ist.
Wann ist eine Nachsorge sinnvoll?
Häufig ist es sinnvoll, eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an den Klinikaufenthalt zu beginnen, um die erste Zeit zu Hause zu begleiten und bei Problemen und Konsumverlangen einen Ansprechpartner zu haben. So können gemeinsam Wege und Lösungen erarbeitet werden.
Kann ich die Nachsorge im Anschluss an den Klinikaufenthalt schnell beginnen?
Die Nachsorge muss innerhalb von vier Wochen begonnen werden, sonst verfällt die Kostenzusage. Hierzu nehmen Sie am besten schon einige Wochen vor Ihrer Entlassung aus der Klinik Kontakt zu uns als Nachsorgeeinrichtung auf, damit wir Ihre Aufnahme bei uns planen können.