Nachsorge Therapie Glücksspiel- & Onlinesucht
Nach einer stationären Therapie – auch Entwöhnungsbehandlung genannt – ist eine anschließende Nachsorge sehr wichtig. Denn Statistiken zeigen, dass das Rückfallrisiko im ersten Jahr am höchsten ist. Durch die Nachsorge werden Abstinenz und Therapieerfolge der stationären Behandlung gefestigt und die neu erlernten Verhaltensweisen im Alltag umgesetzt. Denn auch wenn man sich in der stationären Maßnahme viel vorgenommen hat, sind die guten Vorsätzen manchmal wieder schnell vergessen, sobald man zurück im alten Umfeld ist. Die Nachsorge hilft dabei, achtsam weiter an den eigenen wichtigen Themen und Zielen zu arbeiten.
Die Themen
Neben den Therapiezielen Sicherung der Abstinenz und berufliche Wiedereingliederung bzw. Steigerung der Leistungsfähigkeit werden individuelle Ziele mit unseren Patienten vereinbart. Hierzu gehören beispielsweise
- Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
- Emotionsregulierung
- Klärung der Beziehung zum Partner/zur Partnerin und/oder der Herkunftsfamilie
- Rolle als Elternteil, Stärkung der Erziehungskompetenz
- Umgang mit depressiven und/oder ängstlichen Symptomen
- Anbindung an Selbsthilfegruppen
Was die Maßnahme beinhaltet
Eine Nachsorge wird im Normalfall seitens der Fachklinik beantragt und findet im Anschluss an die stationäre Behandlung statt. Eine Bewilligung seitens der Leistungsträger beinhaltet 20 Therapieeinheiten plus zwei Angehörigengespräche in 26 Wochen – dieses Leistungspaket kann einmal verlängert werden, so dass die Nachsorge über ein Jahr läuft.
Unsere fortlaufenden Nachsorgegruppen finden spätnachmittags statt, damit diese Maßnahme mit Berufstätigkeit bzw. einem beruflichen Wiedereinstieg zu vereinbaren ist.
Die Nachsorge findet mit Hilfe von Gesprächen mit der gesamten Gruppe oder in Kleingruppen statt. Daneben arbeiten wir mit kreativen Medien, Rollenspielen, Arbeitsblättern etc., um die Auseinandersetzung mit den Themen zu fördern. Aber auch gemeinsame Aktivitäten wie eine Weihnachtsfeier mit aktuellen und ehemaligen Patienten stehen auf dem Programm.
Das sagen andere
„Ich habe mich ernst genommen und verstanden gefühlt. Vielen Dank für Ihre Geduld, Ihre Direktheit und Ihre Ratschläge! Ich war froh, dass ich nach der stationären Therapie wieder in eine Gruppe gehen konnte, da ich mich nach der Klinik erstmal wieder in den Alltag eingewöhnen musste.“ Klientin mit pathologischen PC-/Internetgebrauch, 26 Jahre
Fragen und Antworten
Wann muss ich die Nachsorge beantragen?
Wenn Sie eine stationäre Rehabilitation Sucht absolvieren und in einer Klinik behandelt werden, können Sie dort mit Ihrem Bezugstherapeuten die Zeit im Anschluss an die Entlassung vorbesprechen. Häufig ist es sinnvoll, eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an den Klinikaufenthalt zu beginnen, um die erste Zeit zu Hause zu begleiten und bei Problemen und Konsumverlangen einen Ansprechpartner zu haben. So können gemeinsam Wege und Lösungen erarbeitet werden. Um die Nachsorgebehandlung fristgerecht zu beantragen, gibt es je nach Klinik verschiedene Wege. Am besten Sie sprechen mit dem Sozialdienst der Klinik oder Ihrem Bezugstherapeuten. Wichtig ist, dass die Nachsorgebehandlung bei der Wunscheinrichtung vor der Entlassung aus der Klinik beantragt worden ist.
Kann ich die Nachsorge im Anschluss an den Klinikaufenthalt schnell beginnen?
Die Nachsorge muss innerhalb von vier Wochen begonnen werden, sonst verfällt die Kostenzusage. Hierzu nehmen Sie am besten schon einige Wochen vor ihrer Entlassung aus der Klinik Kontakt zu uns als Nachsorgeeinrichtung auf, damit wir Ihre Aufnahme bei uns planen können.