Online-Glücksspiel wird deutschlandweit legal

veröffentlicht am 22.07.2021

Wer hat nicht schon mal die Werbung für Glücksspielangebote gehört und sich über den Satz „Gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein“ gewundert? „Online-Glücksspiel war – außer eben in Schleswig-Holstein – bisher eigentlich verboten“, erklärt Matthias Schreiber, Mitarbeiter der Suchthilfe Aachen den Sachverhalt. Doch jeder weiß natürlich, dass Online-Glücksspielangebote wie Sportwetten oder Poker nicht ortsgebunden sind, wie beispielsweise ein Geldautomat. Spielinteressierte können daher von überall aus und zu jeder Zeit per Smartphone oder Tablet auch auf Angebote für Schleswig-Holstein zugreifen. „Wenn der Zugang so leicht und einfach ist und noch höhere Summen als am Automaten eingesetzt werden können, kann genau das zum Problem werden“, ergänzt Matthias Schreiber.

Der Corona-Lockdown und die damit verbundene Schließung der Spielhallen hat zusätzlich zu einem Zuwachs der Nutzung von Online-Glückspiel gesorgt: Onlinepokerportale berichten beispielsweise von Umsatzsprüngen von über 50 Prozent. Daher wundert es die Fachleute auch nicht, dass immer mehr Betroffene aus der Stadt Aachen und der StädteRegion Rat und Unterstützung bei der Suchthilfe Aachen nutzen.

Nun reagierte der deutsche Gesetzgeber und passte die Rechtslage am 1. Juli 2021 an die Realität an: Mit dem sogenannten „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens“ wird das Online-Glücksspiel in ganz Deutschland legalisiert, gleichzeitig aber auch reguliert. Anbieter von Online-Glücksspielen werden nun auch verpflichtet, passende Maßnahmen zur Suchtprävention umzusetzen. So darf ein Spieler bei einem Anbieter maximal 1000 Euro im Monat einzahlen und verzocken. Damit süchtige Spieler sich nicht bei mehreren Anbietern anmelden können, müssen die Anbieter ein System installieren, das Süchtige automatisch erkennt und ein Übertreten dieser Grenze Anbieter-übergreifend verhindert. Zusätzlich sollen die Länder eine zentrale Glücksspielbehörde schaffen, die die Einhaltung der Auflagen überwacht und es soll ein Werbeverbot in Radio und Fernsehen zwischen 6 und 21 Uhr geben. „Alle diese Maßnahmen sollen helfen, einer Spielsucht vorzubeugen“, erklärt René Fischer, Suchttherapeut. „Das begrüßen wir natürlich sehr. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen reichen.“

Wer nicht sicher ist, ob sein Spielverhalten noch „normal“ ist, schon Probleme z.B. mit Schulden, dem Arbeitgeber oder der Familie aufgrund des Glücksspiels hat, sollte sich bei der Suchthilfe Aachen Unterstützung holen. Die Angebote sind für Betroffene und Angehörige kostenlos, die Mitarbeitenden der Einrichtung unterliegen der Schweigepflicht.

 

Weitere Informationen:
Suchthilfe Aachen, Fachstelle für Glücksspielsucht der Suchtberatung, Hermannstraße 14, 52062 Aachen, Tel. 0241-41356128
Informationen für Betroffene und Angehörige zu den Hilfsangeboten unter: www.suchthilfe-aachen.de

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René Fischer

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