Gastbeitrag: Alkohol am Steuer – Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze

veröffentlicht am 01.10.2018

Der Konsum von Alkohol mindert die Reaktionsfähigkeit und schränkt die Einschätzung von Gefahrensituationen ein. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol am Steuer verboten ist. In Deutschland gilt die Promillegrenze. Für welchen Alkoholwert diese festgesetzt ist und welche Bußgelder bei einer entsprechenden Überschreitung zu erwarten sind, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal

Der Promillewert setzt den Alkoholanteil im Blut eines Menschen in Relation mit der Körperflüssigkeit, die bei Frauen bei etwa 60% und bei Männer bei ca. 70% liegt. Daraus resultiert die in Deutschland seit 2001 festgelegte Promillegrenze, welche bei 0,5 liegt. Unter diesem Wert ist das Autofahren grundsätzlich nicht verboten. Dennoch sollte auch in einem solchen Fall Achtsamkeit herrschen, denn wer mit einem Promillewert von 0,3 einen Unfall verursacht, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen.

Noch strenger festgelegt sind die Vorgaben zur Promillegrenze bei unter 21-jährigen und Fahranfängern. Wer Alkohol konsumiert hat, überschätzt häufig sich und seine Fähigkeiten. Alkohol verstärkt diese Selbstbewusstsein noch einmal enorm. Gerade Jugendliche können die Gefahren, die das Autofahren mit sich bringt unter Alkoholkonsum nicht mehr richtig einschätzen. Hinzu kommt, dass die meisten Fahranfänger noch unsicher sind und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nur schwer einschätzen können. Um Unfälle zu vermeiden und Fahranfänger für die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr zu sensibilisieren, gilt seit August 2007 ein totales Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren.

Doch nicht nur Autofahrer sind von der Promillegrenze in Deutschland betroffen. Auch für Radfahrer gilt diese, denn häufig sind sie durch Unfälle im Straßenverkehr noch stärker gefährdet als Autofahrer. Grund dafür ist der unzureichende Schutz auf dem Rad. Um Radfahrer vom Alkoholkonsum abzuhalten, legt der Bußgeldkatalog einige Strafen fest. Zwar ist es ihnen grundsätzlich erlaubt, mit einen Promillewert von bis zu 1,6 Promille noch auf das Fahrrad zu steigen, jedoch liegt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Gleiches gilt bei 1,6%, auch wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Zudem hat das Radfahrer unter Alkoholeinfluss sogar Auswirkungen auf den Führerschein. Bei einer Straftat werden 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine MPU verhängt. Wird die MPU nicht bestanden oder gar nicht erst wahrgenommen, führt dies zum Entzug des Führerscheins.

Auch wer mit Alkohol im Blut Auto fährt, muss mit verschiedensten Strafen, wie Punkten in Flensburg, Bußgeldern, Fahrverboten oder sogar Gefängnisstrafen rechnen. Fahranfänger, die gegen die Promillegrenze von 0,0 verstoßen, begehen einen Verstoß der sogenannten „Kategorie A“. Im Vergleich zu Verstößen gegen die Kategorie B sind diese sehr schwerwiegend und werden dementsprechend härter bestraft. Demnach wird bei einem solchen Vergehen die Probezeit um ganze vier Jahre verlängert und zusätzlich ein Aufbauseminar verhängt.

Für jeden anderen Autofahrer gilt: Wer die Promillegrenze von 0,5 Promille überschreitet, muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Zudem werden ihm zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate verhängt. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen ein solches Urteil Einspruch einlegen können. Ab einem Promillewert  von 0,3 liegt eine Straftat vor. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich verhält oder sogar einen Unfall verursacht. Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit wären z.B.:

  • unsichere Fahrweise
  • Benutzung der falschen Straßenseite
  • kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Rote Ampel nicht beachtet

Da in manchen Fällen nicht klar ist, ob wirklich eine Fahruntauglichkeit vorlag und der Autofahrer daher zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurden, ist ein Einspruch gegen das Urteil möglich.

Weitere Informationen zum Thema „Alkohol am Steuer“ finden Sie unter www.bussgeld-info.de.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

Text: Isabel Frankenberg

 

Foto: Erik Witsoe/ Unsplash