Freie BeWo-Plätze zu vergeben

veröffentlicht am 17.09.2018

Wir haben Platz für neue BeWo-Klienten! Interessierte können sich unverbindlich bei einem ersten Gespräch informieren.

Uschi Kerres
Herzogstr. 4
52070 Aachen
kerres@suchthilfe-aachen.de
Tel.: 0241-9809222

An wen richtes sich das Ambulant Betreute Wohnen (BeWO)?
Selbstständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnform zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Einige Menschen brauchen aber zur größtmöglichen Selbstständigkeit Starthilfe und Unterstützung. Für diese Zielgruppe bieten wir das Betreute Wohnen an. Unser Angebot richtet sich an erwachsene suchtkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen, die alleine oder mit anderen zusammen in einer eigenen Wohnung leben.

Was bedeutet BeWo?
BeWo bedeutet Begleitung und Unterstützung bei der Alltags- und Lebensgestaltung. Ziel ist, eine selbständige Lebensform zu erreichen, die den Wünschen, den persönlichen und finanziellen Möglichkeiten der betreuten Person entspricht.

Was heißt BeWo konkret?
Gemeinsam mit dem Klienten wird ein Hilfeplan erstellt, in dem realistische Ziele für die unterschiedlichsten Bereiche schrittweise erarbeitet werden. Dazu gehören Wohnen, Arbeit, Freizeit, soziale Beziehungen, aber auch die eigene Sucht sowie andere Erkrankungen. Deshalb ist es wichtig, zu Beginn der Betreuung die aktuelle Situation des jeweiligen Klienten genau zu erfassen und dabei dessen Fähigkeiten, Ressourcen und Beeinträchtigungen gleichermaßen zu berücksichtigen. Selbstverständlich werden Änderungen während der laufenden Begleitung berücksichtigt und der Hilfeplan entsprechend modifiziert.

Inhalte des Ambulant Betreuten Wohnens

  • Wohnungssicherung, Wohnungspflege
  • Alltagsbewältigung
  • Unterstützung im Umgang mit Finanzen, Ämtern und Behörden
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Bedarf des Klienten.

Wer übernimmt die Kosten?
Leistungsträger ist der übergeordnete Sozialhilfeträger auf der Basis von den Paragraphen §53 und §54 SGB XII.

Foto: Fancycrave/ Unsplash