Pokémon go am Arbeitsplatz
veröffentlicht am 14.09.2016
Zugegeben, wir haben Pokémon go ausprobiert und es hat riesigen Spaß gemacht. Aber da es ein riesiger Zeitfresser ist, haben wir es auch gleich wieder deinstalliert. Nicht so wie die vielen Pokémon go-Anhänger, die durch die Städte ziehen, in Aachen auf dem Markt sitzen oder an der Kö in Düsseldorf Pikachu und co. jagen. Was eigentlich ein Freizeitspaß sein sollte, wird gerade für viele Firmen ein Problem: Denn wo und wann endet die Monsterjagd? Was ist, wenn Pokémons auf dem Werksgelände auftauchen und die Anwendung zu tiefe Einblicke in das Unternehmen ermöglicht? Und was ist mit der Sicherheit am Arbeitsplatz, wenn Pokémonjäger abgelenkt sind?
Volkswagen, Thyssen Krupp, Bosch, BASF und Daimler haben daher schon Regeln entwickelt und veröffentlicht: Die Monsterjagd endet vor dem Werkstor. Gründe sind zum einen die erhöhte Unfallgefahr auf dem Gelände, am Fließband oder bei Arbeiten an sensiblen Produktionsprozessen, die volle Konzentration erfordern, wie etwa im Chemielabor. Zum anderen befürchten sie Probleme mit dem Datenschutz sowie Industriespionage. Denn das Spiel erfasst per GPS ständig die Position des Spielers und greift auf die Kamera des Smartphones zu. Außerdem könnten die Spieler aus Versehen selbst sensible Daten mit den Screenshots, die beim Spielen mit dem Smartphone von der realen Umgebung gemacht werden, nach außen bringen, etwa durch das Verbreiten in sozialen Netzwerken.
Mögliche Folgen für Spieler
Wer gegen seine im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten verstößt, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Je gravierender der Verstoß, desto eher kann fristlos gekündigt werden. Die Beachtung der Sicherheitsvorschriften eines Unternehmens gehört zum Arbeitsvertrag.
Viele der Unternehmen mit pokémonfreier Zone haben nicht direkt das Spiel verboten, sondern ihre Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass Smartphone-Spiele generell nicht mit den Sicherheitsvorschriften vereinbar sind oder das Herunterladen von nicht offiziell genehmigten Apps auf Dienst-Smartphones und -Tablets verboten ist.
Aber auch in Büros, wo die Monsterjagd vielleicht nicht gefährlich ist, gilt: Wenn der Arbeitgeber das Spielen nicht ausdrücklich erlaubt hat oder wissentlich duldet, sollte man die Finger vom Smartphone lassen. Denn der Arbeitgeber bezahlt (in der Regel) ja nicht fürs Spielen, sondern für eine Arbeitsleistung. Im Ernstfall geht es dann um Arbeitszeitbetrug mit den möglichen Folgen Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung.
Quelle: http://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/pokemon-am-arbeitsplatz-104.html