Der Einsatz von Cannabis in der Medizin

veröffentlicht am 27.05.2016

Immer häufiger wird darüber debattiert, wie ein vernünftiger Umgang mit Cannabis auch rechtlich geregelt werden kann: Sollte Cannabis entkriminalisiert werden? Oder sogar legalisiert? Wie würde sich damit die Haltung gegenüber der Droge verändern? Welche Vorteile könnte eine Veränderung der Rechtslage mit sich bringen? Und welche Vorteile würden sich dadurch für den Einsatz von Cannabis in der Medizin ergeben?
Mit diesen und anderen Fragen hat sich die Sendung Scobel bei 3sat am 12. Mai 2016 beschäftigt. Interessierte können sich die Sendung nochmal in der Mediathek anschauen.

Cannabis als Arzeimittel

Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose eingesetzt. Schwerkranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit schnell ins Visier der Justiz geraten. Die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.

2014 hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise privat Cannabis züchten dürfen. Es erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Die Richter gaben damit den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot recht. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Richter. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der schwer kranke Patient austherapiert sei, es für ihn keine andere Behandlungsalternative zu Cannabis gebe und Apotheken-Cannabis unerschwinglich sei. Zwei Klagen hatte das Kölner Gericht abgewiesen, drei waren erfolgreich.

Foto: Sharon Mccutcheon/ Unsplash