Gute Vorsätze für das neue Jahr: Glimmstengel adieu
veröffentlicht am 05.01.2015
Für viele beginnt das neue Jahr mit guten Vorsätzen: Mehr Sport, weniger Fast Food, weniger Alkohol, Aufhören zu Rauchen… Gerade mit dem letzten Vorsatz sind Sie in guter Gesellschaft, denn Nichtrauchen ist in. Generell rauchen immer weniger Menschen – vorallem Junge Menschen finden Rauchen unattraktiv. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat sich der Anteil rauchender Jugendlicher von 2001 bis 2012 mehr als halbiert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der Raucher im Jahr 1999 in Deutschland noch bei 28 Prozent, aktuell bei 25 Prozent.
Warum sich der Rauchstopp lohnt und wie er gelingen kann, lesen Sie hier.
Trotz rückläufiger Zahlen ist Rauchen in Industriestaaten wie Deutschland nach wie vor die Hauptursache für vorzeitige Sterblichkeit. Studienergebnissen zufolge verlieren Männer, die pro Tag über zehn Zigaretten rauchen, im statistischen Durchschnitt etwa 9 Lebensjahre, bei Frauen sind es ca. 7 Jahre. Die verkürzte Lebenserwartung von Rauchern ist vor allem auf das deutlich erhöhte Risiko für Krebs-,
Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen zurückzuführen.
Für Menschen, die sich Unterstützung beim Rauchstopp wünschen, gibt es qualitätsgesicherte Angebote, wie die BZgA-Telefonberatung zur Rauchentwöhnung (01805/313131) oder das von der BZgA und dem Münchener Institut für Therapieforschung (IFT) entwickelte „Rauchfrei-Programm„. Wer nicht in einem Kurs das Rauchen beenden möchte, kann es auch mit einem Online-Ausstiegsprogramm versuchen. Hier erhalten Sie täglich Tipps und Motivationshilfen per E-Mail. Unterstützung von ehemaligen Rauchern, so genannten „Lotsen“ finden Sie hier. Schließlich unterstützt Sie das START-Paket zum Nichtrauchen mit der Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, einem „Kalender für die ersten 100 Tage“, einem Stressball und anderen hilfreichen Materialien.
Wir wünschen viel Erfolg beim Rauchstopp und der Umsetzung Ihrer Vorsätze.
Quelle: Newsletter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 29.12.2014