Schulung für Präventionsbeauftragte in Cannabis-Anbauvereinigungen; Tag 3
Seit dem 01. Juli 2024 sind nach dem Cannabisgesetz Anbauvereinigungen erlaubt. Mitglieder bauen hier gemeinschaftlich Cannabis an. Bevor eine Anbauvereinigung aktiv werden darf, benötigt sie eine behördliche Erlaubnis. Einer der Eckpfeiler für diese Erlaubnis ist, dass jede Anbauvereinigung eine/n geschulten Präventionsbeauftragte/n vorweisen kann.
Die Schulungen werden NRW-weit durch die örtlichen Präventionsfachkräfte durchgeführt – in Aachen von den Mitarbeiterinnen der Fachstelle für Suchtprävention der Caritas Suchthilfe Aachen – und basieren auf dem angepassten Mustercurriculum des Bundesgesundheitsministeriums. Hier werden auch die Qualitätskriterien festgelegt, die beispielsweise die Stundenanzahl und Inhalte festlegen. Ziel der Schulung zur/zum Präventionsbeauftragte/n ist es u.a.
- die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Jugendschutz kennenzulernen
- die eigene Rolle und den Auftrag als Präventionsbeauftragte/n zu reflektieren
- Hintergründe zur Suchtentstehung und zur Suchtprävention zu erfahren
- suchtgefährdete Mitglieder erkennen und hilfreich ansprechen zu können
- das örtliche Hilfesystem kennenzulernen und sich zu vernetzen
Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung mit diesem Anmeldeformular und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Die Schulung umfasst 16 Zeitstunden und beinhaltet diese drei Termine: FR 24.01.2025, 18 – 21 Uhr, SA 25.01.2025, 10 – 17 Uhr und SO 26.01.2025, 10 – 17 Uhr
Die Teilnahmebescheinigung wird nach erfolgreicher und vollständiger Teilnahme ausgehändigt. Sie ist notwendig für die Antragstellung bei den Bezirksregierungen.