Therapievermittlung Illegale Drogen
Vermittlung in Therapie
Die Wege in die Sucht sind vielfältig, genauso wie die Wege aus der Sucht heraus. Orientiert an den Zielen und Wünschen des Betroffenen suchen wir gemeinsam nach dem passenden Hilfsangebot und begleiten Sie bis zum Beginn der Maßnahme. Ziel einer Therapie ist die Erlangung und langfristige Aufrechterhaltung eines suchtmittelfreien Lebens.
Bei der Vermittlung in eine Therapie gibt es zwei Möglichkeiten:
Stationäre Therapie
Für eine Zeit lang verlässt der Betroffene sein gewohntes Umfeld und lebt in dem geschützten Rahmen einer stationären Therapieeinrichtung. Hier werden in Einzel- und Gruppengesprächen die Suchtgeschichte und mögliche Ursachen aufgearbeitet. Die individuellen Fähigkeiten, die notwendig sind, um ein suchtfreies Leben führen zu können, werden in der Gemeinschaft mit gleichfalls Betroffenen erlernt, erprobt und gefestigt.
Dieses Angebot gilt für Betroffene mit Wohnsitz in der Stadt Aachen. Um die Vermittlung in eine stationäre Therapie möglichst individuell und bedarfsorientiert zu gestalten, bieten wir hier Einzelgespräche an. Der Vermittlungsprozess umfasst die Klärung der notwendigen formalen Voraussetzungen für die stationäre Therapie und endet mit der Begleitung des Betroffenen bis zu seinem Aufnahmetermin.
Ambulante Therapie
Eine ambulante Therapie (Ambulante Medizinische Rehabilitation Sucht – ARS) richtet sich an Menschen, deren negative Folgen durch die Sucht noch nicht so ausgeprägt sind, dass ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist.
Im Alltag dieser Zielgruppe sind noch stützende Faktoren vorhanden, wie z.B. ein cleanes soziales Netzwerk, ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz, die familiäre Einbindung oder eine Partnerschaft. Grundvoraussetzungen zur Vermittlung in eine ambulante Behandlung sind ein fester Wohnsitz, die Distanzierung zum konsumierenden Freundeskreis sowie die Fähigkeit, abstinent im derzeitigen Umfeld zu leben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegt ein negatives Drogenscreening vor, kann die Therapievermittlung beginnen.
In unseren Räumlichkeiten können Betroffene in vertraulicher Atmosphäre mit Fachleuten über ihre Situation und die Rolle der Drogen in ihrem Leben sprechen. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht.
Dieses Angebot richtet sich an Betroffene aus der gesamten StädteRegion Aachen.
Vermittlung
Phase 1: Formalitäten
Zu Beginn des Vermittlungsverfahrens wird geklärt, welcher Leistungs-/ Kostenträger die Kosten einer stationären Behandlung übernimmt, so dass auf Hilfesuchende in der Regel keine weiteren Kosten zukommen. Im nächsten Schritt erfolgt das Ausfüllen des Antragsformulars und die Erhebung wichtiger Daten zur Lebensgeschichte, die zur Erstellung eines sogenannten Sozialberichtes notwendig sind. Diese beinhalten u.a. Angaben zur Biographie, zum schulischen und beruflichen Werdegang sowie zum Suchtverlauf. Des Weiteren werden gemeinsam mit dem Klienten Therapieziele für die stationäre Behandlung erarbeitet. Parallel wird durch den Hausarzt ein ärztlicher Befundbericht erstellt.
Phase 2: Individuelle Vorbereitung
Der zweite wesentliche Bestandteil der Therapievermittlung ist die individuelle Vorbereitung des Klienten auf die anstehende Therapie (Förderung der Motivation, Informationsweitergabe über Therapieeinrichtungen und Therapieinhalte etc.).
In den Einzelgesprächen findet eine erste Auseinandersetzung mit der Entwicklung und dem Verlauf der eigenen Sucht, der Lebensgeschichte und der aktuellen Situation statt.
Phase 3: Warten auf die Kostenzusage
Der Antrag, der fertig gestellte Sozialbericht sowie der ärztliche Befundbericht werden an den zuständigen Leistungs-/Kostenträger weitergeleitet, der dann über eine Kostenübernahme entscheidet und auch eine geeignete Therapieeinrichtung auswählt und bestimmt.
Phase 4: Entgiftung
Sobald eine Kostenzusage vorliegt, erfolgt die Koordinierung eines Aufnahmetermins mit der Therapieeinrichtung und bei Bedarf die Einleitung einer vorgeschalteten körperlichen Entgiftungsbehandlung.
Phase 5: Aufnahme in der Therapieeinrichtung
Jeder Klient wird bis zum Antritt der Therapie durch den zuständigen Berater begleitet.
Das sagen andere
„Der erste Schritt in die Beratungsstelle fiel mir sehr schwer. Doch zurückblickend kann ich nur sagen: „Es hat sich gelohnt“. Während der gesamten Therapievermittlung wurde ich von der gleichen Beraterin betreut, welche mir offen und verständnisvoll begegnete. Eine gute Begleitung hin zu einem wichtigen Schritt in ein cleanes Leben“. (Cannabiskonsument, 45 Jahre)
Fragen und Antworten
Was beinhaltet eine Therapievermittlung?
Um eine ambulante oder stationäre Therapie durchführen zu können, benötigen Sie eine Kostenzusage von der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Therapie beim für Sie zuständigen Leistungsträger zusammenzustellen.
Was ist eine stationäre Therapie?
Für eine Zeit lang verlässt der Betroffene sein gewohntes Umfeld und lebt in dem geschützten Rahmen einer stationären Therapieeinrichtung. Hier werden in Einzel- und Gruppengesprächen die Suchtgeschichte und mögliche Ursachen aufgearbeitet. Die individuellen Fähigkeiten, die notwendig sind, um ein suchtmittelfreies Leben führen zu können, werden in der Gemeinschaft mit gleichfalls Betroffenen und mit der Unterstützung von Therapeuten erlernt, erprobt und gefestigt.
Was ist eine ambulante Therapie?
Eine ambulante Therapie (Ambulante Medizinische Rehabilitation Sucht – ARS) richtet sich an Menschen, bei denen die negativen Folgen der Sucht noch nicht so ausgeprägt sind, dass ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist.
Im Alltag dieser Zielgruppe sind noch stützende Faktoren vorhanden, wie z.B. ein cleanes soziales Netzwerk, ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz, die familiäre Einbindung oder eine Partnerschaft. Grundvoraussetzungen zur Vermittlung in eine ambulante Behandlung sind ein fester Wohnsitz, die Distanzierung zum konsumierenden Freundeskreis sowie die Fähigkeit, abstinent im derzeitigen Umfeld zu leben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegt ein negatives Drogenscreening vor, kann die Therapievermittlung beginnen.
In unseren Räumlichkeiten können Betroffene in vertraulicher Atmosphäre mit Fachleuten über ihre Situation und die Rolle der Drogen in ihrem Leben sprechen. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht.
Wie lange dauert es, bis ich in Therapie vermittelt werde?
Da die Nachfrage nach diesem Angebot leider meistens unsere Kapazitäten übersteigt, müssen Sie in der Regel einige Wochen, manchmal auch bis zu zwei Monaten Wartezeit in Kauf nehmen, bis wir mit Ihnen eine Therapie beantragen können.