Beratung Illegale Drogen
In Einzelgesprächen wird in der Beratung versucht, Ihnen einen Weg zur Lösung Ihrer Probleme aufzuzeigen. Zur Nutzung dieses Angebotes müssen Sie nicht clean sein, aber Sie müssen zumindest einen Wunsch nach Verringerung ihres Konsums und Veränderung ihres Lebens haben.
Charakteristische Merkmale von Beratung sind also Kooperationsbereitschaft und Eigenverantwortlichkeit des Klienten sowie gemeinsam erarbeitete Ziele. Diese werden während des Beratungsprozesses überprüft. Über die Vermittlung von Sachinhalten hinaus steuert und strukturiert der Berater den Prozess unter Einbeziehung der persönlichen Situation und der Ressourcen des Ratsuchenden.
In der Regel werden zunächst fünf Einzeltermine vereinbart. Nach Beendigung dieser Termine ziehen Berater und Klientin eine erste Bilanz, ob die Gespräche als hilfreich empfunden wurden. Falls dies zutrifft, kann das Angebot wieder um fünf Termine verlängert werden. Eine Konsequenz aus der Bilanz kann aber auch die Beendigung der Gespräche oder der Wechsel in ein anderes Angebot der Suchthilfe sein.
Das sagen andere
„Nach 20 Jahren Cannabiskonsum bin ich bin seit sechs Monaten 100% Can-nabis-frei! Und ziemlich stolz auf mich! Besonders, da es sich diesmal echt anders anfühlt: Ich mache Dinge, lese, stricke, gehe aus… bin konzentriert und bei mir. Jetzt finde ich die Vorstellung “dicht zu sein“ sehr unangenehm und wenn ich mich darauf konzentriere wird mir sogar körperlich schlecht. Ich will nicht sagen, dass ich es schon geschafft habe, aber ich habe so viel an Energie wiedergewonnen, dass ich mich motivieren kann, wenn doch noch einmal ein Anflug von Verlangen kommt (und das passiert natürlich). Ich möchte mich nochmal ausdrücklich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir so toll und verständnisvoll geholfen haben. Ich habe über 20 Jahre gekifft und Ihre Hilfe hat maßgeblich dazu beigetragen, dass ich aufgehört habe.“ Klientin, 43 Jahre
Fragen und Antworten
Muss ich selber betroffen sein, um eine Beratung zu bekommen?
Nein. Wir beraten nicht nur Suchterkrankte und Suchtgefährdete, sondern auch deren Angehörige.
Wann kann ich kommen?
Bitte nutzen Sie unsere Sprechstundenzeiten:
Montags 16.00 – 18.30 Uhr
Donnerstags 10.00 – 12.00 Uhr
Muss ich für die Beratung bezahlen?
Nein. Die meisten Hilfsangebote der Suchthilfe Aachen sind für Ratsuchende kostenlos. Dies gilt für Suchtgefährdete und -kranke sowie für Angehörige und Bezugspersonen. Unsere Angebote finanzieren sich u.a. über die Kommune, das Land NRW, den kirchlichen Träger Caritas sowie über Spenden. Sollten sich Betroffene für eine ambulante oder stationäre Therapie entscheiden, dann kommt die jeweilige Krankenkasse, bzw. der Rentenversicherungsträger für die Kosten auf.
Muss ich mir Sorgen machen, dass jemand erfährt, dass ich ein Suchtproblem habe?
Nein. Denn wir unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass wir mit niemanden darüber reden dürfen, ob Sie bei uns waren und was dort besprochen wurde. Dies gilt auch gegenüber der Justiz. Auch bei Minderjährigen halten wir uns an die Schweigepflicht, sind aber bemüht, die Eltern schnellstmöglich – nach Zustimmung des Minderjährigen – einzubinden.