ARS-Weiterbehandlung
Intensive Begleitung in ein suchtfreies Leben
Schon während einer stationären Therapie – auch „Entwöhnungsbehandlung“ genannt – kann deutlich werden, dass eine Fortsetzung der Therapie in Form einer Ambulanten Medizinischen Rehabilitation Sucht (kurz: ARS) als Weiterbehandlung in einer Suchtberatungsstelle in Ihrem Heimatort ein ergänzendes, hilfreiches Angebot sein kann.
Ziele
Ziel der Weiterbehandlung ist die Fortsetzung des in der stationären Entwöhnung begonnenen therapeutischen Prozesses. Die Weiterbehandlung erfolgt in enger Abstimmung mit den entsprechenden Kliniken.
Inhalt
Die Maßnahme beinhaltet u a.:
- Hilfen zur Wiedererlangung bzw. zur Erhaltung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben
- Stabilisierung einer dauerhaften Abstinenz
- Fortführung an der Entwicklung an den noch nicht erreichten individuellen Behandlungszielen
- Förderung angemessener Konfliktstrategien
- enger Einbezug der Bezugspersonen o Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
Eine ARS-Weiterbehandlung wird noch während Ihres Klinikaufenthaltes beim Leistungsträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) beantragt, damit sie gleich im Anschluss an die stationäre Behandlung stattfinden kann. Bereits innerhalb einer Woche nach Ende der stationären Therapie werden Sie in eine bestehende, fortlaufende Gruppe der „Ambulanten Medizinischen Rehabilitation Sucht“ (ARS) integriert. Diese findet spätnachmittags statt, damit diese Maßnahme mit Berufstätigkeit bzw. einem beruflichen Wiedereinstieg zu vereinbaren ist.
Neben den einmal wöchentlich stattfindenden Gruppenterminen erhalten Sie alle zwei Wochen Einzel- und nach Wunsch Bezugspersonengespräche mit einem Therapeuten. Die Dauer der Weiterbehandlung beträgt bis zu 6 Monate und kann bei Bedarf für weitere 6 Monate verlängert werden. So unterstützt Sie dieses Angebot engmaschig auf dem Weg in Ihr suchtfreies Leben.
Das sagen andere
„Durch meine sechsmonatige stationäre Therapie in der salus-klinik in Hürth und die anschließende einjährige Weiterbehandlung in der Jugend- und Drogenberatung bin ich immer noch drogenfrei. Mein Selbstwertgefühl ist mittlerweile gut und ich habe gelernt, auch negative Gefühle wie Angst und Wut angemessener auszudrücken. Ich bin nicht mehr so rigide in Bezug auf meine Leistungsansprüche. In meiner Freizeit treffe ich mich mit nicht-konsumierenden Freunden, treibe ich mehr Sport und hänge am Wochenende nicht nur am PC wie früher. Ich fühle mich ruhiger und kann auch besser allein sein.“ 26- jähriger Cannabisabhängiger mit problematischem PC-Konsum und früherer ADHS- Problematik
„In meiner stationären Therapie habe ich sehr viel über meine Suchterkrankung gelernt. Da ich aber noch nicht alle meine Therapiezeile erreichen konnte, habe ich aus der Klinik heraus eine ambulante Weiterbehandlung beantragt. Die Auseinandersetzung in den Gruppen- und Einzelgesprächen in meiner Heimatstatt haben mir sehr geholfen, trocken zu bleiben.“ 52 jährige Alkoholikerin
Fragen und Antworten
Was ist eine ARS- Weiterbehandlung und wie kann ich sie beantragen?
Eine ARS-Weiterbehandlung ist eine therapeutische Heilbehandlung im Rahmen medizinischer Rehabilitation für suchtmittelabhängige Menschen. Ziel ist es, Therapiererfolge zu festigen und noch nicht erreichte Ziele zu erreichen. Sie wird bereits während einer vorangehenden stationären Rehabilitation aus der Klinik bei dem für Sie zuständigen Kostenträger beantragt. Sprechen Sie mit Ihren Therapeutinnen und Therapeuten in der stationären Therapie.
Was ist das Ziel einer ARS-Weiterbehandlung?
Ziel der ARS ist eine dauerhafte Abstinenz – also ein Leben ohne Drogen. Damit einher geht die Verbesserung und Erhaltung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben sowie die Wiedereingliederung in Ausbildung, Beruf und Arbeit. Der Betroffene lernt im Rahmen der ambulanten Therapie Stress, Konflikte und Probleme auch ohne das Suchtmittel zu bestehen und zu lösen.
Wer trägt die Kosten für die ARS-Weiterbehandlung?
Die ARS-Weiterbehandlung ist für Sie als Klient/in kostenfrei und wird in der Regel aus der Klinik heraus beantragt. Leistungsträger ist meist der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.