Entwicklung einer Suchtvereinbarung

Die Deutsche Hautstelle für Suchtfragen (DHS) schätzt, dass etwa fünf Prozent aller Arbeitnehmer als alkoholkrank bezeichnet werden müssen. Weit größer noch dürfte der Anteil der Mitarbeiter sein, die schädlich Alkohol konsumieren – also zu viel und zu häufig trinken. Neben Alkohol setzt der Konsum von Medikamenten und illegalen Substanzen Vorgesetzte – aber sicher auch Kollegen – vor große Herausforderungen. Denn wird ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz auffällig, sind Führungskräfte aufgefordert, möglichst frühzeitig zu handeln und einzuschreiten, also zu intervenieren.

Daher ist es hilfreich zum Umgang mit dem Thema Sucht am Arbeitsplatz, diesen in einem Interventionsleitfaden (auch „Betriebsvereinbarung Sucht (BV)“ oder „betriebliche Suchtvereinbarung“ genannt) festzuschreiben, der für alle Führungskräfte und Beschäftigte transparent ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer Betriebsvereinbarung oder Handlungsleitfadens zum Thema Sucht am Arbeitsplatz. Dieses Instrument beinhaltet für gewöhnlich Hinweise

  • zur Implementierung von Maßnahmen zur Betrieblichen Suchtprävention
  • für Führungskräfte zum Umgang mit gefährdeten oder betroffenen Mitarbeitern (Bitte lesen Sie sich hierzu auch unser Angebote MOVE – motivierende Kurzintervention am Arbeitsplatz durch.)
  • zu Fürsorge- und Klärungsgesprächen bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz
  • zum Stufenplan bei einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten.

Interventionskonzepte und Leitfäden unterstützen Führungskräfte, sich auf Gespräche zu Sucht am Arbeitsplatz vorzubereiten. Sie zeigen auf, wie man planvoll, gezielt und strukturiert handelt, um den Ansprüchen gesundheitsorientierter Personalführung gerecht zu werden. Suchtmittelgebrauch oder Suchtverhalten sind sensible Themen, die nicht vermieden, sondern von Personalverantwortlichen aktiv angegangen werden müssen. Intervention heißt auch: das richtige Maß zwischen Hilfe und Sanktionierung zu finden.

Fragen und Antworten

Yvonne Michel

Ansprechpartnerin

Yvonne Michel

Einrichtungsleitung, Fachkraft für betriebliche Suchtprävention

Telefon: 0241-41356130

E-Mail: y.michel@caritas-aachen.de

Entwicklung einer Suchtvereinbarung

Hermannstraße 14
52062 Aachen

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