Nachsorge Illegale Drogen
Nach einer stationären Therapie – auch Entwöhnungsbehandlung genannt – ist eine anschließende Nachsorge sehr wichtig. Denn Statistiken zeigen, dass das Rückfallrisiko im ersten Jahr am höchsten ist. Durch die Nachsorge werden Abstinenz und Therapieerfolge der stationären Behandlung gefestigt und die neu erlernten Verhaltensweisen im Alltag umgesetzt. Denn auch wenn man sich in der stationären Maßnahme viel vorgenommen hat, sind die guten Vorsätzen manchmal wieder schnell vergessen, sobald man zurück im alten Umfeld ist. Die Nachsorge hilft dabei, achtsam weiter an den eigenen wichtigen Themen und Zielen zu arbeiten.
Die Themen
Neben den Nachsorgezielen „Sicherung der Abstinenz“ und „berufliche Wiedereingliederung“ bzw. „Steigerung der Leistungsfähigkeit“ werden individuelle Ziele mit unseren Patienten vereinbart. Hierzu gehören beispielsweise
- Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
- Emotionsregulierung
- Klärung der Beziehung zum Partner/zur Partnerin und/oder der Herkunftsfamilie
- Rolle als Elternteil, Stärkung der Erziehungskompetenz
- Umgang mit depressiven und/oder ängstlichen Symptomen
- Anbindung an Selbsthilfegruppen
Was die Maßnahme beinhaltet
Eine Nachsorge wird im Normalfall seitens der Fachklinik beantragt und findet im Anschluss an die stationäre Behandlung statt. Eine Bewilligung seitens der Leistungsträger beinhaltet 20 Nachsorgeeinheiten plus zwei Angehörigengespräche in 26 Wochen – dieses Leistungspaket kann einmal verlängert werden, so dass die Nachsorge über ein Jahr läuft.
Unsere fortlaufenden Nachsorgegruppen finden spätnachmittags statt, damit diese Maßnahme mit Berufstätigkeit bzw. einem beruflichen Wiedereinstieg zu vereinbaren ist.
Die Nachsorge findet mit Hilfe von Gesprächen mit der gesamten Gruppe oder in Kleingruppen statt. Daneben arbeiten wir mit kreativen Medien, Rollenspielen, Arbeitsblättern etc., um die Auseinandersetzung mit den Themen zu fördern. Aber auch gemeinsame Aktivitäten wie eine Weihnachtsfeier mit aktuellen und ehemaligen Patienten stehen auf dem Programm.
Das sagen andere
„Die wöchentliche Nachsorgegruppe half mir nach der stationären Therapie sehr. Hier konnte ich mich mit anderen austauschen und über aktuell auftauchende Probleme reden.“ 35-jähriger Crackkonsument
„Es ist nicht so leicht, dass in der stationären Therapie Gelernte nach Ende der Therapie im normalen Alltag auch umzusetzen, sich dann selbst eine Struktur zu geben und vor allem Rückfälle zu vermeiden. Hierbei hilft mir die Nachsorgegruppe sehr.“ 29-jähriger Amphetamin- und Cannabiskonsument
Fragen und Antworten
Was ist eine Nachsorge und wie kann ich sie beantragen?
Eine ambulante Nachsorgeleistung wird bereits während einer vorangehenden stationären Rehabilitation aus der Klinik bei dem für Sie zuständigen Kostenträger beantragt. Sprechen Sie mit Ihren Therapeutinnen und Therapeuten in der stationären Therapie.
Wann muss ich die Nachsorge beantragen?
Um die Nachsorgebehandlung fristgerecht zu beantragen, gibt es je nach Klinik verschiedene Wege. Am besten Sie sprechen mit dem Sozialdienst der Klinik oder Ihrem Bezugstherapeuten. Wichtig ist, dass die Nachsorgebehandlung bei der Wunscheinrichtung vor der Entlassung aus der Klinik beantragt worden ist.
Wann ist eine Nachsorge sinnvoll?
Häufig ist es sinnvoll, eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an den Klinikaufenthalt zu beginnen, um die erste Zeit zu Hause zu begleiten und bei Problemen und Konsumverlangen einen Ansprechpartner zu haben. So können gemeinsam Wege und Lösungen erarbeitet werden.
Kann ich die Nachsorge im Anschluss an den Klinikaufenthalt schnell beginnen?
Die Nachsorge muss innerhalb von vier Wochen begonnen werden, sonst verfällt die Kostenzusage. Hierzu nehmen Sie am besten schon einige Wochen vor Ihrer Entlassung aus der Klinik Kontakt zu uns als Nachsorgeeinrichtung auf, damit wir Ihre Aufnahme bei uns planen können.