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Ansprechpartner

Sorica Amann

Sorica Amann

Jugend- und Drogenberatung
Herzogstr. 4
52070 Aachen


0241-9809224


Monica Conde

Monica Conde

Jugend- und Drogenberatung
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Kay Sempell

Kay Sempell

Jugend- und Drogenberatung
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Illegale Drogen

Vermittlung in Therapie

Die Wege in die Sucht sind vielfältig. Genauso auch die Wege aus der Sucht. Wir schreiben keine Wege vor, sondern orientieren uns an den Zielen und Wünschen des Betroffenen. Gemeinsam erarbeiten wir, welche Form der Unterstützung passt, um ein suchtmittelfreies oder -reduziertes Leben führen zu können.

Bei der Vermittlung in eine Therapie gibt es zwei Möglichkeiten:

Stationäre Therapie

Für eine zeitlang verlässt der Betroffene das gewohnte Umfeld und lebt in einer stationären Therapieeinrichtung. Hier werden in Einzel- und Gruppengesprächen die Suchtgeschichte und mögliche Ursachen thematisiert. Die individuellen Fähigkeiten, die notwendig sind, um ein suchtfreies Leben führen zu können, werden im geschützten Rahmen ausprobiert, trainiert und verfestigt.

Ambulante Therapie

Ein weiteres Angebot ist die Vermittlung in eine ambulante Therapie (Ambulante Medizinische Rehabilitation Sucht - ARS). Eine ambulante Therapie ist ein Hilfsangebot für Personen, deren Störungen durch die Sucht noch nicht so ausgeprägt sind und somit ein stationärer Aufenthalt nicht notwendig ist.

Im Alltag dieser Zielgruppe sind noch stützende Faktoren vorhanden, wie z.B. ein cleanes soziales Netzwerk, ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz, die familiäre Einbindung und eine Partnerschaft. Grundvoraussetzungen zur Vermittlung in eine ambulante Behandlung sind ein fester Wohnsitz, die Distanzierung zum konsumierenden Freundeskreis sowie die Fähigkeit, abstinent im derzeitigen Umfeld zu leben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegt ein negatives Drogenscreening vor, kann die Therapievermittlung beginnen.


In unseren Räumlichkeiten können Betroffene in vertraulicher Atmosphäre mit Fachleuten über ihre Situation und die Rolle der Drogen in ihrem Leben sprechen. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht.



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