Illegale Drogen
Vermittlung in stationäre Therapie
Um die Vermittlung in stationäre Therapie möglichst effektiv zu gestalten, bieten wir Betroffenen aus der Stadt Aachen ein halboffenes Gruppenangebot. Einmal wöchentlich finden Termine statt, bei denen zunächst innerhalb der Gruppe anstehende Probleme, Schwierigkeiten und Neuigkeiten thematisiert werden (Dauer ca. 30 Minuten). Die weitere Vermittlung erfolgt in Form von Einzelhilfe. Die Gruppe wird dabei von zwei Mitarbeitern geleitet.
Im Vermittlungsprozess geht es um die Klärung der notwendigen formalen Voraussetzungen für die stationäre Therapie (Beantragung der Maßnahme mit allen Formalitäten, Erstellung eines Sozialberichtes etc.).
Phase 1: Formalitäten
Zu Beginn des Vermittlungsverfahrens wird geklärt, welcher Leistungs-/ Kostenträger für die Therapie zuständig ist. Gleichzeitig wird ein ausführlicher Lebenslauf durch den Klienten erstellt. In diesem sollen alle Daten zur Lebensgeschichte, zum schulischen und beruflichen Werdegang und insbesondere auch zu Suchtentwicklung und -geschichte enthalten sein. Mit Hilfe dieses Lebenslaufes wird gemeinsam mit dem Klienten der Sozialbericht erstellt.
Phase 2: individuelle Vorbereitung
Der zweite wesentliche Bestandteil der Therapievermittlung ist die individuelle Vorbereitung des Klienten auf die anstehende Therapie (Förderung der Motivation, Informationsweitergabe über Therapieeinrichtungen und Therapieinhalte etc.).
Die Therapievorbereitung findet zum einen durch das Gruppengeschehen statt, in dem eine Auseinandersetzung der Klienten untereinander erfolgen kann. Zum anderen ermöglicht die Einzelhilfe eine direkte Auseinandersetzung mit der Entwicklung und dem Verlauf der eigenen Sucht, der Lebensgeschichte und der aktuellen Situation. Jeder Klient wird i bis zum Antritt der Entgiftungsbehandlung bzw. der Therapie durch den zuständigen Berater begleitet.
Phase 3: Warten auf die Kostenzusage
Der Antrag für die Maßnahme und der fertig gestellte Sozialbericht werden an die medizinische Untersuchungsstelle weitergeleitet, die dann sämtliche Unterlagen zur weiteren Prüfung und Entscheidung dem zuständigen Leistungs-/ Kostenträger zusendet.
Phase 4: Entgiftung
Sobald eine Leistungs-/ Kostenzusage vorliegt, geht es um die Koordinierung eines Aufnahmetermins in der Therapieeinrichtung und einer vorgeschalteten körperlichen Entgiftungsbehandlung.
Phase 5: Aufnahme in der Therapieeinrichtung
Werden die Kosten dazu vom zuständigen Träger übernommen, wird der Klient bei Bedarf als Abschluss der Therapievermittlung aus der Entgiftungseinrichtung in die Therapieeinrichtung begleitet.
